DIE.KANZLEI
Umfassende Beratung und Vertretung in vielen rechtlichen Angelegenheiten
Vertrauensvolle Zusammenarbeit - Der Schlüssel zu Ihrem rechtlichen Erfolg
Die Grundlage einer erfolgreichen Bearbeitung von rechtlichen Angelegenheiten ist die enge und von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant. Wir können zwar an Ihrer Vergangenheit nichts ändern, aber wir werden Ihnen dabei helfen, aus aktuellen Schwierigkeiten das Beste zu machen. Hierbei können Sie von uns Offenheit bei der realistischen Einschätzung Ihrer rechtlichen Probleme erwarten. Ein früher Kontakt kann hierbei oft hilfreich sein!
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Facetten des Arbeitsrechts. Von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über die Administration bestehender Arbeitsverhältnisse bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die maßgeschneiderte Gestaltung von Arbeitsverträgen und das Arbeitsverhältnis gestaltenden Vereinbarungen, sowie das Führen von streitigen Auseinandersetzungen bilden Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit.
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Kündigung, Kündigungsfrist, Kündigungsschutz
- Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz
- Insolvenz, Insolvenzgeld
- Mehrarbeit, Überstunden, Überstundenvergütung
- Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
- Betriebsstilllegung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Haftung im Arbeitsverhältnis
- Kündigung, Kündigungsfrist, Kündigungsschutz
- Und vieles mehr
Verkehrsrecht und Bußgeldsachen
Bei allen rechtlichen Fällen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Ansprüche vor Gericht und außergerichtlich durch. Ob Unfallabwicklung, Bußgeldbescheid oder Straftaten – wir setzen uns gezielt für Ihre Rechte ein!
Unfall
Nach einem Unfall besteht in der Regel ein Kräfteungleichgewicht. Auf der einen Seite der Geschädigte, auf der anderen der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, der tagtäglich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen betraut ist und demnach in Fragen der Unfallregulierung versiert ist. Deshalb gilt für den Geschädigten, dass es aus Gesichtspunkten der Waffengleichheit geboten ist, bei Verkehrsunfällen von Anfang an einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um ein Kräftegleichgewicht herbeizuführen und die berechtigten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
- Abwicklung mit der Versicherung
- Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.
Bußgeld & Führerschein
Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwehr von Bußgeldern, z. B.
- zu schnelles Fahren
- bei Rot über die Ampel
- Handy am Steuer
- Abstandsverstöße
Straftaten
In einem Strafprozess stehen wir als Anwälte an Ihrer Seite, bei z. B.
- Unfallflucht
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
Erbrecht
Das Erbrecht und die Vorsorge haben in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. In den nächsten Jahren werden große Vermögenswerte an die nächste Erbengeneration übergehen. Als Folge hiervon werden streitige Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren zunehmen. Durch eine klare testamentarische bzw. erbvertragliche Regelung kann dies weitestgehend vermieden werden.
Wenn Sie sichergehen möchten, im Alter gut versorgt zu werden und für den Todesfall alle Angelegenheiten geregelt zu haben, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Streitigkeiten im Krankheitsfall und beim Erbe haben schon viele Familien auseinandergebracht. Nicht zuletzt, weil im Hinblick auf das Erbrecht oft Unkenntnis und Unklarheit über einzelne Sachverhalte und Fragen bestehen. Wir stehen Ihnen mit kompetenter und zuverlässiger Beratung und Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um das Thema Erbrecht zur Seite.
Testament und Erbverträge
- Beratung zur Erstellung von Testamenten
- Gestaltung von Erbverträgen
- Prüfung von Testamenten auf Rechtsgültigkeit
- Unterstützung bei der Änderung von Testamenten
- Beratung zu Erbeinsetzungen und Vermächtnissen
Vermögensübergang
- Gestaltung von Schenkungen und vorweggenommenen Erbfolgen
- Beratung zu Freibeträgen
- Unterstützung bei der Gestaltung von Vermögensübertragungen
Erbengemeinschaft / Nachlassabwicklung
- Unterstützung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Klärung von Erbanteilen und Nachlassverteilung
- Unterstützung bei der Regelung von Nachlassverbindlichkeiten
- Hilfe bei der Aufteilung und Verwertung von Nachlassvermögen
Erbfolgerecht und Erbeinsetzung
- Beratung zu Erbrechten und Erbfolgereihenfolge
- Unterstützung bei der Feststellung der Erben
- Beratung zur Erbeinsetzung und Enterbung
Pflichtteilsrecht
- Beratung zur Pflichtteilsberechtigung
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche
- Prüfung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
- Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten
- Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen
Familienrecht
Das Familienrecht regelt Ehe, Trennung und Scheidung sowie die damit zwangsläufig zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Angesichts der wachsenden Scheidungsquote und des heutigen Leitbildes der Ehe (Stichwort Eigenverantwortung), sind die gesetzlichen Regelungen des Güterrechts und der Scheidungsfolgen für viele Ehen unpassend. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.
Als Ihre Kanzlei für Familienrecht bieten wir Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um Eheschließung, Trennung und Ehescheidung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Die Palette unserer familienrechtlichen Dienstleistungen reicht dabei vom Aufsetzen eines Ehevertrags über die juristische Beratung und Begleitung in der Trennungsphase bis hin zur Vertretung als Fachanwalt Ihres Vertrauens im Scheidungsverfahren.
- Unterhalt (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Nachehelicher Unterhalt)
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Güterrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Gewaltschutz
Mietrecht
Wo Menschen zusammenkommen und zusammenwohnen, sind Konflikte häufig vorprogrammiert. Als Anwalt für Mietrecht beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei mietrechtlichen Fragen und vertreten ihre Interessen in Auseinandersetzungen.
- Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen
- Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
- Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen
- Vertretung bei Kündigungen (sowohl für Mieter als auch für Vermieter)
- Geltendmachung von Mängeln und Minderungen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren, z. B. bei Räumungsklagen
Strafrecht
Ist ein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig? Liegt ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift gegen Sie vor? Möglicherweise kann eine Hauptverhandlung vermieden werden oder es ist eine Strafverteidigung erforderlich. Wir vertreten Ihre Interessen und stehen Ihnen zur Seite.
Als Opfer einer Straftat bieten wir Ihnen die nötige Beratung und Unterstützung.
- Erwachsenen- und Jugendstrafrecht
- Auch Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Auch Sexualstraftaten
- Auch Straßenverkehrsdelikte
- Pflichtverteidigung
- Haftsachen
Verwaltungsrecht
Die Kommunikation mit Behörden und Ämtern gestaltet sich oft schwierig. Geht es noch dazu um kritische Belange wie einen abgelehnten Antrag oder eine ausstehende Baugenehmigung, ist eine umfassende Rechtsbetreuung ratsam.
Vom öffentlichen Bauwesen bis hin zu Steuern und Soziales – im Verwaltungsrecht beschäftigen wir uns mit den Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Unsere Kanzlei hat es sich dabei zur Aufgabe gemacht, Verbrauchern, Unternehmen und Selbstständigen die Angst vor der vermeintlichen Staatsgewalt zu nehmen. Entsprechend beraten wir Sie zum richtigen Umgang mit den Behörden, legen Widerspruch gegen Bescheide für Sie ein und vertreten Sie kompetent vor Gericht – und das in vielen Teilbereichen des Verwaltungsrechts.
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Polizei- und Sicherheitsrecht
- Sozialrecht
- Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
- Gewerberecht
- Abfallrecht
Vertragsrecht
Ein Vertrag regelt gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Damit diese rechtlich durchsetzbar vereinbart werden, bedarf es bei der Erstellung eines Vertrages professioneller Unterstützung.
Ein Vertrag kommt dem Gesetz zufolge durch sich inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande und kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Sofern bestimmte Bereiche in den Willenserklärungen nicht geregelt sind, greifen die gesetzlichen Vorschriften. Oftmals entsprechen die gesetzlichen Regelungen jedoch nicht dem Willen der Vertragsparteien oder sind für diese überraschend.
Da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, kann von den meisten gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Im Falle einer Abweichung empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, andernfalls wird ein später mit dem Vertrag befasster Richter im Zweifel von der Anwendung des Gesetzes ausgehen.
Wir gestalten für unsere Mandanten Verträge und Vertragsbedingungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Sollten Sie die Erstellung oder Überprüfung eines Vertrages wünschen, begleiten wir Sie vom ersten Entwurf bis zum Abschluss des Vertrages – und das mit rechtlicher Sicherheit.
- Kaufvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Darlehensvertrag
- AGB
Vollstreckungsrecht und Forderungsmanagement
Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger, um Ihnen Mittel an die Hand zu geben, Ihre titulierten Ansprüche gegenüber Ihren Schuldnern durchzusetzen. Dabei begleiten wir Sie mit einem qualifizierten Rechtsanwalt für Forderungsmanagement von Beginn der Rechnungsstellung über das Mahnwesen bis hin zum Inkasso.
Um erfolgreich Forderungen beitreiben zu können, ist es jedoch auch umgekehrt notwendig zu wissen, inwieweit Schuldner einer drohenden Vollstreckung vorbeugen können und wie entsprechenden Gestaltungen mit Erfolg begegnet werden kann.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung zur möglichst frühzeitigen Verfolgung oder Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen, und zwar außergerichtlich (auch bei Verhandlungen mit Gläubiger oder Schuldner) als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten bis hin zu den Vollstreckungsorganen.
- Titulierung der Ansprüche durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) und unbewegliche Vermögen (Immobiliarvollstreckung)
- Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft, Verhaftungsauftrag,
- Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung
- Widerspruch gegen Mahnbescheid/Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontopfändung, Forderungspfändung, Pfändung von Lebensversicherungen, Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen, Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen etc.)
- Rechtsmittel zur Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Erinnerung, sofortige Beschwerde, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsabwehrklage)
Sozialrecht
Zum Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht gehören Ansprüche gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Versorgungsamt. Es handelt sich also Forderungen gegenüber einer Behörde oder einer Anstalt öffentlichen Rechts. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Unfallversicherungen durch andere Gesetze geregelt sind.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Rechtsstreit unter das Sozialrecht fällt, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sozialrecht
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II, Hartz 4, Bürgergeld)
- Wohngeld
- Elterngeld
- Kindergeld
Arbeitslosengeld (SGB III)
- Verhängung von Sperrzeiten
- Berechnung der Höhe und der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
- Rückforderungs- und Aufhebungsbescheide
- sonstige Leistungsansprüche aus dem SGB III
Krankenversicherung
Rentenversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Bewilligung von Reha-Maßnahmen
- bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger
Unfallversicherung
- Anerkennung eines Arbeitsunfalls
- Anerkennung einer Berufskrankheit
- Verletztenrente und Verletztengeld
Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Feststellung des Grades der Behinderung
- Feststellung von Merkzeichen
- Durchsetzung von besonderen Ansprüchen aus dem Schwerbehindertenrecht
Sportrecht
Das Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie aus Vereinsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und internationalem Recht. Sportrecht ist so vielfältig wie kompliziert in der Anwendung. Nicht nur, dass es unterschiedlichste Rechtsgebiete zusammenführt, es betrifft die Rechte verschiedener Gruppierungen, die jeweils sehr unterschiedliche Interessen vertreten: Sportverbände, Sportvereine und deren Organe und Funktionäre einerseits, Sportler und Sponsoren andererseits.
Damit nicht genug: Eine Vielzahl von Regelungen im Sportrecht haben ihren Ursprung oftmals nicht einmal im deutschen Rechtsraum. Die Globalisierung ist im Sport seit Jahren gelebte Realität. Für Sportvereine und Sportverbände sowie für Sportler, Trainer, Sponsoren, Sportagenturen und Sportunternehmen ist es heutzutage daher kaum noch möglich, sich im Sportrecht ohne einen spezialisierten Berater zurechtzufinden. Daher beraten und vertreten wir Sie ganzheitlich, insbesondere zu folgenden Themen:
- Verbands- und Vereinsrecht, insbesondere Satzungsrecht, Nebenordnungen, Athletenvereinbarungen
- Sportarbeitsrecht, insbesondere Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge
- Sporthaftungsrecht, insbesondere Vereins- und Organhaftung, Haftung von Gesellschaftern, Veranstaltern und Sponsoren, Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten
- Transferrecht, Transfervereinbarungen, Vermittlerverträge, Ausbildungsentschädigungen
- Schiedsverfahren, insbesondere Verfahren vor den Sportgerichten
- Medien- und Vermarktungsrecht
- Ausländerrecht, insbesondere Verbandsregelungen, Aufenthaltsrecht, sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen
- Sicherheitsrecht, insbesondere Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen der Verbände, Stadionverbote